Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG)

Einführung

Die Gebr. Kemper GmbH + Co. KG nehmen ihre Verantwortung im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LKSG) sehr ernst. Das Gesetz, das 2023 in Kraft getreten ist, verpflichtet Unternehmen dazu, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten entlang ihrer Lieferketten zu implementieren. Ziel ist es, potenzielle Risiken für Menschenrechte und Umwelt frühzeitig zu erkennen und zu minimieren.

Handbuch

Kemper LKSG-Managementhandbuch

Im Kemper LKSG-Managementhandbuch sind die Maßnahmen und Prozesse detailliert beschrieben, die wir zur Einhaltung des LKSG implementiert haben. Dieses Handbuch dient als Leitfaden für unsere Mitarbeiter und Geschäftspartner und stellt sicher, dass alle relevanten Vorschriften und Standards eingehalten werden. Wir haben ein umfassendes Risikomanagementsystem entwickelt, das sowohl präventive als auch reaktive Maßnahmen umfasst, um Menschenrechtsverletzungen und Umweltrisiken in unseren Lieferketten zu identifizieren und zu beheben.

Kemper LKSG-Grundsatzerklärung

In unserer Kemper LKSG-Grundsatzerklärung bekräftigen wir unser Engagement für die Einhaltung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten. Diese Erklärung ist ein zentraler Bestandteil unserer Unternehmensphilosophie und unterstreicht unsere Verpflichtung, verantwortungsbewusst und nachhaltig zu handeln. Wir erwarten von unseren Lieferanten und Geschäftspartnern, dass sie dieselben hohen Standards einhalten.

Bedeutung des LKSG für Kemper

Für Kemper bedeutet das LKSG nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine Chance, unsere Unternehmenswerte und unser Engagement für Nachhaltigkeit und Menschenrechte zu stärken. Durch die Implementierung der Sorgfaltspflichten entlang unserer Lieferkette wollen wir sicherstellen, dass unsere Produkte unter fairen und umweltfreundlichen Bedingungen hergestellt werden. Dies trägt nicht nur zum Schutz der betroffenen Menschen und der Umwelt bei, sondern stärkt auch das Vertrauen unserer Kunden und Geschäftspartner in unsere Marke.

Unser Engagement

Unser Engagement

Kemper setzt sich aktiv dafür ein, Rechtsverletzungen sowohl innerhalb unseres Unternehmens als auch in unseren vorgelagerten Lieferketten zu vermeiden. Wir haben klare Prozesse und Maßnahmen etabliert, um potenzielle Risiken zu identifizieren und geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Dazu gehören regelmäßige Risikoanalysen, Lieferantenaudits und Schulungen unserer Mitarbeiter und Partner. Wir arbeiten eng mit unseren Lieferanten zusammen, um sicherzustellen, dass sie unsere Standards und Anforderungen erfüllen.

Rückmeldung und kontinuierliche Verbesserung

Wir sind bestrebt, unsere Prozesse kontinuierlich zu verbessern und passen unsere Maßnahmen regelmäßig an neue Erkenntnisse und Entwicklungen an. Feedback von unseren Stakeholdern, einschließlich unserer Mitarbeiter, Lieferanten und Kunden, ist dabei von zentraler Bedeutung. Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Bemühungen um eine kurze Rückinfo und freuen uns auf konstruktive Vorschläge zur Verbesserung unserer Maßnahmen und Prozesse.

Meldekanal für Verstöße

Um die Transparenz und Integrität unserer Prozesse weiter zu stärken, haben wir einen speziellen Meldekanal eingerichtet. Über diesen Kanal kann jedermann, der Kenntnis von Verstößen gegen das LKSG in der Lieferkette von Kemper hat, diese anonym und sicher melden. Wir nehmen alle Hinweise sehr ernst und gehen diesen unverzüglich nach, um mögliche Missstände zu beheben und zukünftige Verstöße zu verhindern.

Zum Meldekanal

Schlusswort

Durch die konsequente Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes bekräftigt Kemper sein Engagement für Nachhaltigkeit und Menschenrechte. Wir sind überzeugt, dass wir durch unser verantwortungsbewusstes Handeln einen positiven Beitrag zur Gesellschaft und Umwelt leisten können. Wir laden Sie ein, uns auf diesem Weg zu begleiten und sind dankbar für Ihre Unterstützung und Ihr Vertrauen.

Grundsatzerklärung zur Wahrung der Menschenrechte
Dateityp
Grundsatzerklärung
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Meldekanal

*Anmerkung: Ihre Meldung können Sie uns sowohl anonym als auch namentlich übermitteln. Sollten Sie sich für eine namentliche Meldung entscheiden, werden wir Ihnen, gem. den Vorgaben des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten, den Eingang Ihres Hinweises bestätigen und Sie nach abgeschlossener Prüfung über das Ergebnis informieren. Sollten Sie sich für eine anonyme Meldung entscheiden, nehmen wir Ihren Hinweis gleichwohl auf und verfolgen diesen pflichtgemäß weiter. Eine Information über den Ausgang werden Sie dann jedoch nicht erhalten.