Unser REACH- und RoHS-konformer Werkstoff für eine nahtlose Umstellung ohne Kompromisse.
Rotguss bleifrei ist freigegeben für die neue Trinkwasserrichtlinie und bietet ideale Bearbeitungseigenschaften ohne Kompromisse. Mit dieser Legierung erfüllen Sie alle Anforderungen an REACH und RoHS. Wir beraten Sie unverbindlich bei der Umstellung Ihrer Bauteile.
Die überarbeitete Trinkwasserrichtlinie (TWR) schützt Bürger und Umwelt vor verunreinigtem Trinkwasser und verbessert den Zugang dazu. Sie trat am 12. Januar 2021 in Kraft und führt EU-weite Mindestanforderungen für Materialien ein, die mit Trinkwasser in Berührung kommen. Artikel 11 der Richtlinie legt den Rahmen für Mindesthygieneanforderungen fest. Die ECHA unterstützt die Europäische Kommission bei der Erstellung von europäischen Positivlisten für zugelassene Materialien und entwickelt Risikobeurteilungsmethoden und Verwaltungsverfahren für Aktualisierungen. Die Positivlisten werden regelmäßig aktualisiert, um neue Einträge hinzuzufügen oder bestehende zu ändern oder zu entfernen.
Die ECHA (Europäische Chemieagentur) erstellt eine EU-Positivliste für Stoffe im Kontakt mit Trinkwasser. Vorhandene Stoffe in den Mitgliedstaaten werden innerhalb von 15 Jahren nach der Veröffentlichung neu bewertet. Jeder zugelassene Stoff wird für einen begrenzten Zeitraum erlaubt. Unternehmen können Anträge stellen, um ihre Substanzen in der Liste zu behalten oder neue Stoffe hinzuzufügen. Die ECHA und der Risikobewertungsausschuss werden die Anträge prüfen und Empfehlungen aussprechen.
Derzeitiger Stand in Deutschland:
Das Umweltbundesamt UBA hat verbindliche Bewertungsgrundlagen für Materialien im Kontakt mit Trinkwasser festgelegt. Diese wurden in den letzten Jahren für verschiedene Materialgruppen wie z. B. Blei als metallischen Werkstoff erarbeitet. Auch die UBA-Bewertungsgrundlagen enthalten Positivlisten von Stoffen.
Die ECHA hat der Europäischen Kommission im April 2023 einen Vorschlag für acht Stoffe vorgelegt, die in den Anhang XIV der REACH-Verordnung (Verzeichnis zulassungspflichtiger Stoffe) aufgenommen werden sollen. Nach der Aufnahme dürfen diese Stoffe nur mit Zulassung oder rechtzeitigem Antrag auf dem EWR-Markt gehandelt oder verwendet werden. Das Ziel des Zulassungsverfahrens ist die Förderung von weniger besorgniserregenden Alternativen, während eine angemessene Kontrolle der Umwelt- und Gesundheitsrisiken gewährleistet wird. Metallisches Blei befindet sich seit 2018 auf der Kandidatenliste für besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC).
Keine Ausnahmen für Blei
Die Empfehlung enthält Informationen zu Ablaufterminen für das Verbot der Verwendung, Antragsschlusszeiten für eine fortlaufende Verwendung nach dem Ablauftermin sowie Überprüfungszeiträume für bestimmte Verwendungen. Es gibt keine Ausnahmen für Blei im Vorschlag.
Die endgültige Entscheidung über die Aufnahme der Stoffe und die damit verbundenen Regelungen liegt beim REACH-Regelungsausschuss der Kommission. Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU wird das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe auf der ECHA-Website aktualisiert.
Die REACH Verordnung stuft Blei bereits seit 2007 als besonders besorgniserregend ein. Die RoHS-Richtlinie regelt den Einsatz von Stoffen wie Blei in Elektro- und Elektronikgeräten und enthält Ausnahmen für verschiedene Verwendungen von Blei in Materialien wie Stahl, Aluminium und Kupfer. Ursprünglich sollte die Verwendung von Blei als Werkstoff schrittweise über 4 Jahre bis zum 21.07.2021 beendet werden. Die Ausnahmeregelung 6c für Blei in Kupferlegierungen ist für die Elektronikbauteile-Herstellung von besonderer Bedeutung, und es wird eine Verlängerung dieser Ausnahme angestrebt.
Entscheidungsfindung zur Ausnahmen-Verlängerung
Die EU-Kommission stützt sich bei der Entscheidungsfindung für die Ausnahmenregelung auf den Report des Öko-Instituts e. V., der die Notwendigkeit der Ausnahmen-Verlängerung prüft. Der Bericht schlägt eine teilweise Verlängerung um 5 Jahre vor, bis zum 21.07.2026. Die offizielle Entscheidung durch die EU kann sich jedoch noch verzögern.
Kurze Übergangsfristen erfordern schnelles Handeln
Solange die EU-Kommission nicht über den Verlängerungsantrag entschieden hat, bleiben die Ausnahmen weiterhin gültig. Falls eine Streichung einer Ausnahme erfolgt, haben Hersteller eine Übergangsfrist von etwa 12 bis maximal 18 Monaten für die Umstellung auf Alternativen.
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z.B. Armaturen mit elektrischen Steuer- und Regelkomponenten
Gesetzliche Vorgabe:
Aktueller Stand:
Konsequenz:
bei Blei in Werkstoffen über 0,1%: jedes Erzeugnis/Produkt.
Metalle in Kontakt mit Trinkwasser
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Verlässlicher Partner mit Erfahrung
Mit unseren Produkten gehören wir zu den weltweit führenden Anbietern. Hierzu trägt nicht zuletzt die große Erfahrung im Gießen und Bearbeiten von Kupferlegierungen bei. Wir sind ein Spezialist, wenn es um besonders anspruchsvolle und langlebige Produkte geht. Expertise und Erfahrung sind die Basis unserer besonderen Qualität. Dabei sind wir selbst unser größter Einzelkunde: Denn in Gießerei und Dreherei werden die renommierten KEMPER-Markenarmaturen für die Trinkwasser-Installation gefertigt. Der eingesetzte Werkstoff Rotguss bleifrei ist nicht nur korrosionssicher. Er erfüllt zudem die strengen Anforderungen aller Verordnungen und Richtlinien rund um Trinkwasser – heute und in der Zukunft.
Wir beraten Sie unverbindlich bei der Umstellung Ihrer Bauteile auf einen bleifreien Werkstoff.
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Thomas FunkeVertriebsleiter Gusstechnik+49 2761 891 432thomas.funke@kemper-group.com
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