Menschlicher Gebrauch oder Gesundheitsgefahr?
Flüssigkeiten, die für den menschlichen Gebrauch bestimmt sind und Wasser, das gegebenenfalls lediglich in Geschmack, Geruch, Farbe oder Temperatur verändert wurde, sind der Kategorie 1 oder 2 zuzuordnen. Flüssigkeiten der Kategorie 1 oder 2 stellen keine Gefährdung für die menschliche Gesundheit dar. Flüssigkeiten, die gesundheitsgefährdend sind, entsprechen den Kategorien 3, 4 und 5.
Abgrenzung zwischen Flüssigkeitskategorie 3 und 4
Gefährdungen, die von Stoffen (in der Regel Chemikalien) ausgehen, sind in Kategorie 3 und 4 eingeordnet. Eine Abgrenzung zwischen Kategorie 3 und 4 erfolgt anhand der mittleren letalen Dosis LD50 und der mittleren letalen Konzentration LC50. Diese Werte werden für Chemikalien anhand von Tierversuchen ermittelt und von den Herstellern in Sicherheitsdatenblättern angegeben. Bestehen Zweifel bei der Zuordnung einer Flüssigkeit in die Kategorie 3 und 4 ist anzuraten, die Sicherungsreinrichtung für eine Absicherung gegen die höhere Kategorie 4 auszuwählen. Radioaktive, erbgutverändernde oder krebserregende Stoffe entsprechen ausdrücklich der Kategorie 4. Bei Flüssigkeiten der Kategorie 5 geht die Gesundheitsgefährdung von mikrobiellen oder viralen Erregern aus. Diese Gesundheitsgefährdung, die von diesen Flüssigkeiten ausgeht, ist ebenso kritisch zu sehen, wie Gefährdungen, die von Flüssigkeiten der Kategorie 3 und 4 ausgehen.
Flüssigkeitskategorie 5
Die höhere Klassifizierung der Kategorie 5 ist mit dem Wachstum von Mikroorganismen begründet. Denn Mikroorganismen sind unter günstigen Wachstumsbedingungen in der Lage, sich exponentiell zu vermehren. Das heißt, eine Gefährdung, die von einer Flüssigkeit der Kategorie 5 ausgeht, kann mit der Zeit zunehmen. Im Gegensatz dazu ist die Gefährdung, die von Flüssigkeiten der Kategorien 3 und 4 ausgeht, gleichbleibend oder nimmt bei Verdünnung mit Wasser ab. Der maßgebliche Aspekt zur Unterscheidung der Kategorien 3 und 4 von der Kategorie 5 ist jedoch, dass sich Mikroorganismen in Trinkwasser-Installationen durch ihre Vermehrung retrograd, das heißt entgegen der Fließrichtung, verbreiten können. Dies stellt ganz besondere Anforderungen an die Absicherung von Trinkwasser gegenüber Flüssigkeiten der Kategorie 5. Die höhere Klassifizierung der Kategorie 5 geht folglich nicht direkt mit einem höheren Gesundheitsrisiko einher, sondern mit der Gefährdung einer Beeinträchtigung der Trinkwassergüte entgegen der Fließrichtung.
Was muss bei der Klassifizierung beachtet werden?
Bei der Klassifizierung einer Flüssigkeit muss beachtet werden, dass äußere Bedingungen wie erhöhte Umgebungstemperaturen, ungünstige Werkstoffeigenschaften und unregelmäßige Durchströmung begünstigte Wachstumsbedingungen für Mikroorganismen bieten können. Im laufenden Betrieb können so trotz einer ursprünglichen Gefährdung, die nicht mikrobiellen Ursprungs ist, Bedingungen entstehen, gegen die einige Sicherungseinrichtungen nicht hinreichend absichern. Daher ist es unerlässlich, bei dem Betreiber der Installation die örtlichen Nutzungs- und Betriebsbedingungen zu erfragen und die Angaben bei der Auswahl der Sicherungseinrichtung zu berücksichtigen.
Abgrenzung des Zuständigkeitsbereichs der Trinkwasserverordnung
Beim Einsatz einer Sicherungseinrichtung gegen Flüssigkeiten der Kategorie 3, 4 und 5 fällt das Wasser ausgangsseitig der Sicherungseinrichtung nicht unter den Zuständigkeitsbereich der Trinkwasserverordnung. Gemäß folgender Abbildung werden daher keine Anforderungen und Grenzwerte an die Qualität des Wassers gestellt.
Trotzdem kann das Wasser zum Beispiel ausgangsseitig eines Systemtrenners immer noch als Lebensmittel genutzt werden. Dies setzt allerdings zwingend voraus, dass auch ausgangsseitig der Sicherungseinrichtung Bauteile eingesetzt werden, die hinsichtlich der Werkstoffeigenschaften für den Einsatz in Trinkwasser-Installationen geeignet sind und ein bestimmungsgemäßer Betrieb eingehalten wird.