Z6 - Fachkraft für Hygiene in der Trinkwasserinstallation

Errichtung und Instandhaltung

Trinkwasser-Hygieneschulung mit Praxisbezug für errichtende und instandhaltende Tätigkeiten in der Trinkwasserinstallation.

Die Qualität unseres Trinkwassers wird von allen an der Trinkwasserinstallation beteiligten Personen maßgeblich beeinflusst. Darum wird nicht nur in öffentlichen Ausschreibungen
immer häufiger gefordert, dass die potenziellen Auftragnehmer einen Nachweis über trinkwasserhygienische Fortbildung erbringen.

Einen solchen Nachweis erhalten Sie nach erfolgreicher Teilnahme an dieser hygienisch-technischen Schulung im Auftrag des Verbändekreises in Form eines Zertifikats.

Mit dieser Fortbildung belegen Sie, dass bei Ihrer ausführenden und instandhaltenden Tätigkeit die Trinkwasserhygiene im Vordergrund steht. Diese Schulung legt neben der notwendigen Theorie auch großen Wert auf die Praxis. Außerdem sind die Schulungsunterlagen sowie die Prüfungsfragen deutschlandweit einheitlich.

Schulungsschwerpunkte:

  • Grundlagen der Mikrobiologie und Wasserchemie im Trinkwasser in Anlehnung an die für die Gebäudetechnik elementaren Informationen aus der TrinkwV

  • Notwendige normative Grundlagen aus den a.a.R.d.T., mit dem Fokus auf:
    • Hygienische Anforderungen bei der Installation
    • Druckprüfung, Inbetriebnahme und Einweisung des Betreibers
    • Hydraulischer Abgleich in Trinkwassersystemen
    • Messen von Druck, Temperatur und Volumenstrom
    • Inspektion und Wartung von Bauteilen und Apparaten

  • Praxisnahe Schulung zu Hydraulik, Stagnation, Funktion von Sicherungseinrichtungen, notwendigen Wartungsarbeiten

Referenten Hygiene:

  • Priv.-Doz. Dr Georg Tuschewitzki, Gelsenkirchen oder
  • Priv.-Doz. Dr. Christiane Schreiber, Ratingen

Referenten Technik:

  • Seminarreferent GEBERIT
  • Seminarreferent KEMPER

Teilnahmevoraussetzungen

Die eintägige Schulung baut auf Ihrem Fachwissen als Anlagenmechaniker(in) SHK auf. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat des Verbändekreises.

Die Gültigkeitsdauer des Zertifikats beträgt 5 Jahre.

Seminargebühren

Die Kosten pro Person betragen 285,00 Euro zzgl. MwSt. und für Mitgliedsbetriebe von ZVSHK, BTGA sowie ihrer angeschlossenen Organisationen 240,00 Euro zzgl. MwSt.
Kosten für Verpflegung und eine evtl. Übernachtung werden von GEBERIT und KEMPER übernommen. An- und Abreisekosten tragen die Teilnehmenden.

Veranstalter
Kemper