Die neue Trinkwasserverordnung vom Juni 2023 hat den Begriff „Gefährdungsanalyse” in „Risikoabschätzung” geändert. Wir bleiben in unserem Seminar jedoch vorerst bei dem uns allen vertrauten Begriff „Gefährdungsanalyse”. Beim Erreichen des technischen Maßnahmewertes für Legionellen hat der Betreiber einer Trinkwasser-Installation eine
Gefährdungsanalyse durchzuführen oder durchführen zu lassen. Die dabei zu berücksichtigende Empfehlung des Umweltbundesamtes konkretisiert die dafür qualifizierten Fachleute: Neben akkreditierten technischen Inspektionsstellen für Trinkwasserhygiene und nach TrinkwV akkreditierten und zugelassenen Laboren kommen hierfür auch Planungsbüros und Vertrags-Installationsunternehmen in Betracht.
Weil jede Trinkwasser-Installation individuell zu betrachten ist, gibt es kein „Kochrezept“ für eine Gefährdungsanalyse. Daher ist die systematische Herangehensweise unabdingbar, um rechtliche Risiken gering zu halten, wobei auch wesentliche Grundlagen zum Vertragsschluss zu beachten sind. Dieses Zertifizierungsseminar vermittelt Ihnen in Theorie und Praxis, worauf es bei der Gefährdungsanalyse nach UBA- Empfehlung ankommt. Das Erlernte wird in einer Abschlussprüfung belegt.
Bei nicht bestandener Abschlussprüfung erhalten die Teilnehmenden anstatt des Zertifikats eine Teilnahmebescheinigung ohne Abschlussprüfung.