Die neue Trinkwasserverordnung vom Juni 2023 hat den Begriff „Gefährdungsanalyse” in „Risikoabschätzung” geändert. Beim Erreichen des technischen Maßnahmewertes für
Legionellen hat der Betreiber einer Trinkwasser-Installation eine Risikoabschätzung durchzuführen oder durchführen zu lassen. Die dabei zu berücksichtigende Empfehlung des Umweltbundesamtes konkretisiert die dafür qualifizierten Fachleute: Neben akkreditierten technischen Inspektionsstellen für Trinkwasserhygiene und nach TrinkwV akkreditierten und
zugelassenen Laboren kommen hierfür auch Planungsbüros und Vertrags-Installationsunternehmen in Betracht.
Weil jede Trinkwasser-Installation individuell zu betrachten ist, gibt es kein „Kochrezept“ für eine Risikoabschätzung. Daher ist die systematische Herangehensweise unabdingbar,
um rechtliche Risiken gering zu halten, wobei auch wesentliche Grundlagen zum Vertragsschluss zu beachten sind. Dieses Zertifizierungsseminar vermittelt Ihnen in Theorie
und Praxis, worauf es bei der Risikoabschätzung nach UBAEmpfehlung und § 51 TrinkwV ankommt. Das Erlernte wird in einer Abschlussprüfung belegt.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.