Z4 - Zertifizierungsseminar Risikoabschätzung

Die neue Trinkwasserverordnung vom Juni 2023 hat den Begriff „Gefährdungsanalyse” in „Risikoabschätzung” geändert. Beim Erreichen des technischen Maßnahmewertes für
Legionellen hat der Betreiber einer Trinkwasser-Installation eine Risikoabschätzung durchzuführen oder durchführen zu lassen. Die dabei zu berücksichtigende Empfehlung des Umweltbundesamtes konkretisiert die dafür qualifizierten Fachleute: Neben akkreditierten technischen Inspektionsstellen für Trinkwasserhygiene und nach TrinkwV akkreditierten und
zugelassenen Laboren kommen hierfür auch Planungsbüros und Vertrags-Installationsunternehmen in Betracht.

Weil jede Trinkwasser-Installation individuell zu betrachten ist, gibt es kein „Kochrezept“ für eine Risikoabschätzung. Daher ist die systematische Herangehensweise unabdingbar,
um rechtliche Risiken gering zu halten, wobei auch wesentliche Grundlagen zum Vertragsschluss zu beachten sind. Dieses Zertifizierungsseminar vermittelt Ihnen in Theorie
und Praxis, worauf es bei der Risikoabschätzung nach UBAEmpfehlung und § 51 TrinkwV ankommt. Das Erlernte wird in einer Abschlussprüfung belegt.

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Seminarinhalte:

1. Tag

  • Anforderungen der Trinkwasserverordnung
  • Orientierende Untersuchung nach DVGW W 551
  • Auswertung von Laborbefunden
  • Rechtliche Grundlagen der Risikoabschätzung
  • Vertragsgestaltung mit Leistungsbeschreibung
  • Gutachtenform und Gutachterhaftung
  • Grundlagen der a. a. R. d. T.
  • Funktionsrelevante Komponenten der Trinkwasser-Installation
  • Die Ortsbesichtigung als wesentliche Voraussetzung
  • Verstöße gegen die a. a. R. d. T.

2. Tag

  • Messtechnische Ausstattung für die Risikoabschätzung
  • Einsatz von Wärmebildkameras
  • Messergebnisse und deren Auswertung
  • Praxisbeispiele für Risikoabschätzung
  • Notwendigkeit von Sofortmaßnahmen zum Gesundheitsschutz
  • Praktische Übung in Kleingruppen mit Gutachtenerstellung
  • Vorstellung und Diskussion der Ergebnisse
  • Abschlussdiskussion

Teilnahmevoraussetzungen

Die Voraussetzungen zur Durchführung einer Risikoabschätzung sind in der UBA-Empfehlung eindeutig benannt. Dieses Seminar ist weder Voraussetzung noch Berechtigung zur Durchführung einer Risikoabschätzung. Die Verantwortung für die Durchführung
und die Richtigkeit seines Gutachtens trägt allein der durchführende Sachverständige. Daher sind keine Teilnahmevoraussetzungen erforderlich.

Seminargebühren

Der Kostenbeitrag pro Person für das Seminar einschließlich Seminarunterlagen, KEMPER-Zertifikat, Verpflegung und eine evtl. Übernachtung beträgt530,00 Euro zzgl. MwSt. Anreisekosten tragen die Teilnehmenden.

Referenten:

  • Iris Hübner
  • Rechtsanwalt Thomas Herrig
  • Prof. Dr.-Ing. Carsten Bäcker
  • Dipl.-Ing. Bernd Staats
  • Seminarreferent KEMPER

Veranstalter

Kemper

Termin:

19.03. - 20.03.2025

Seminardauer

1. Tag: 10:30 -18:00 Uhr
2. Tag: 08:00 - 16:30 Uhr

Veranstaltungsort:

Kemper Technikum
Harkortstraße 5
57462 Olpe

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