Unser REACH- und RoHS-konformer Werkstoff für eine nahtlose Umstellung ohne Kompromisse.
Die neue Trinkwasserverordnung vom Juni 2023 hat den Begriff „Gefährdungsanalyse” in „Risikoabschätzung” geändert. Beim Erreichen des technischen Maßnahmewertes fürLegionellen hat der Betreiber einer Trinkwasser-Installation eine Risikoabschätzung durchzuführen oder durchführen zu lassen. Die dabei zu berücksichtigende Empfehlung des Umweltbundesamtes konkretisiert die dafür qualifizierten Fachleute: Neben akkreditierten technischen Inspektionsstellen für Trinkwasserhygiene und nach TrinkwV akkreditierten undzugelassenen Laboren kommen hierfür auch Planungsbüros und Vertrags-Installationsunternehmen in Betracht.
Weil jede Trinkwasser-Installation individuell zu betrachten ist, gibt es kein „Kochrezept“ für eine Risikoabschätzung. Daher ist die systematische Herangehensweise unabdingbar,um rechtliche Risiken gering zu halten, wobei auch wesentliche Grundlagen zum Vertragsschluss zu beachten sind. Dieses Zertifizierungsseminar vermittelt Ihnen in Theorieund Praxis, worauf es bei der Risikoabschätzung nach UBAEmpfehlung und § 51 TrinkwV ankommt. Das Erlernte wird in einer Abschlussprüfung belegt.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
1. Tag
2. Tag
Die Voraussetzungen zur Durchführung einer Risikoabschätzung sind in der UBA-Empfehlung eindeutig benannt. Dieses Seminar ist weder Voraussetzung noch Berechtigung zur Durchführung einer Risikoabschätzung. Die Verantwortung für die Durchführungund die Richtigkeit seines Gutachtens trägt allein der durchführende Sachverständige. Daher sind keine Teilnahmevoraussetzungen erforderlich.
Der Kostenbeitrag pro Person für das Seminar einschließlich Seminarunterlagen, KEMPER-Zertifikat, Verpflegung und eine evtl. Übernachtung beträgt530,00 Euro zzgl. MwSt. Anreisekosten tragen die Teilnehmenden.
Referenten:
Veranstalter
Kemper
30.09. - 01.10.2025
Seminardauer
1. Tag: 10:30 -18:00 Uhr2. Tag: 08:00 - 16:30 Uhr
Kemper TechnikumHarkortstraße 557462 Olpe
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